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   BVerfG, 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18   

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https://dejure.org/2020,18157
BVerfG, 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18 (https://dejure.org/2020,18157)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18 (https://dejure.org/2020,18157)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 1 BvR 1468/18 (https://dejure.org/2020,18157)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Kostengrundentscheidung wegen Verletzung des Willkürverbots im sozialgerichtlichen Untätigkeitsklageverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 88 Abs 1 S 3 SGG, § 88 Abs 2 SGG, § 193 SGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch an Erfolgsaussichten orientierter Kostengrundentscheidung im sozialgerichtlichen Untätigkeitsklageverfahren (§ 88 SGG) trotz Bescheidung durch das Jobcenter

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostengrundentscheidung; Verletzung des Willkürverbots durch die Ablehnung der Erstattung der Kosten einer Untätigkeitsklage; Unabhängigkeit einer Untätigkeitsklage von materiellen Erfolgsaussichten in der Sache

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch an Erfolgsaussichten orientierter Kostengrundentscheidung im sozialgerichtlichen Untätigkeitsklageverfahren (§ 88 SGG) trotz Bescheidung durch das Jobcenter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostengrundentscheidung; Verletzung des Willkürverbots durch die Ablehnung der Erstattung der Kosten einer Untätigkeitsklage; Unabhängigkeit einer Untätigkeitsklage von materiellen Erfolgsaussichten in der Sache

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch an Erfolgsaussichten orientierter Kostengrundentscheidung im sozialgerichtlichen Untätigkeitsklageverfahren (§ 88 SGG) trotz Bescheidung durch das Jobcenter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18
    Davon kann gesprochen werden, wenn die Auffassung des Gerichts jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18
    Davon kann gesprochen werden, wenn die Auffassung des Gerichts jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18
    Davon kann gesprochen werden, wenn die Auffassung des Gerichts jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; stRspr).
  • BSG, 16.10.2014 - B 13 R 282/14 B

    Gegenstand einer Untätigkeitsklage nach § 88 Abs 1 SGG

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18
    Gegenstand einer Untätigkeitsklage ist vielmehr grundsätzlich nur die Bescheidung eines Antrags, nicht aber die Prüfung der materiellen Voraussetzungen eines Anspruchs oder die Bewilligung einer Leistung (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - B 13 R 282/14 B -, juris, Rn. 6, unter Verweis auf BVerfGK 18, 360 ).
  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18
    Gegenstand einer Untätigkeitsklage ist vielmehr grundsätzlich nur die Bescheidung eines Antrags, nicht aber die Prüfung der materiellen Voraussetzungen eines Anspruchs oder die Bewilligung einer Leistung (vgl. BSG, Beschluss vom 16. Oktober 2014 - B 13 R 282/14 B -, juris, Rn. 6, unter Verweis auf BVerfGK 18, 360 ).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 23/21

    Verstoß gegen das Willkürverbot im Rahmen der Kostengrundentscheidung

    Das zur Entscheidung berufene Gericht darf seine Entscheidung daher nicht nach freiem Belieben treffen, sondern muss das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß ausüben (BVerfG, Beschl. v. 26.5.2017 - 2 BvR 1821/16 -, Rn. 22; Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 22; jeweils m. w. N.; VerfGH Berlin, Beschl. v. 14.04.2021 - 62/20 -, Rn. 14; vgl. allgemein zur Anwendung des Willkürverbots auf Kostenentscheidungen auch BVerfG, Beschl. v. 05.05.2020 - 1 BvR 1468/18 - Beschl. v. 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14 -, Rn. 21-33; Beschl. v. 28.08.2014 - 1 BvR 2048/13 -, Rn. 9 f.; Beschl. v. 17.11.2009 - 1 BvR 1964/09 -, Rn. 12 f.; Beschl. v. 29.09.2008 - 1 BvR 1464/07 -, Rn. 26 f.; VerfGH NRW, Beschl. v. 27.04.2021 - VerfGH 1/21.VB ; Beschl. v. 16.03.2021 - VerfGH 114/20.VB ; SächsVerfGH, Beschl. v. 18.01.2019 - Vf. 88-IV ).
  • BVerfG, 31.05.2022 - 1 BvR 564/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen eine unanfechtbare

    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn die von ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zum Willkürverbot etwa BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 89, 1 ; 96, 189 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Mai 2020 - 1 BvR 1468/18 - stRspr).
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